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Mietbedingungen

partyverleih24.at · Eventequipment & Partyverleih

1. Allgemeines

Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen partyverleih24.at (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter über die Vermietung von Party-, Event- und Veranstaltungsequipment.

Mit der Buchung, Bestellung oder Übernahme der Mietgegenstände akzeptiert der Mieter diese Mietbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter zustande.

Der Vermieter behält sich vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Mietgegenstände und bestimmungsgemäße Verwendung

Die Mietgegenstände werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum vermietet.

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln,
  • diese vor Beschädigung, Witterungseinflüssen und unsachgemäßer Nutzung zu schützen,
  • keine Veränderungen oder Reparaturen selbst vorzunehmen.

Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

4. Mietdauer und Rückgabe

Die Tagesmiete umfasst folgenden Zeitraum:

Abholung: am Miettag ab 10:00 Uhr
Rückgabe: am darauffolgenden Tag bis spätestens 09:00 Uhr

Die Mietgegenstände sind vollständig, ordentlich und in einem dem Mietzweck entsprechenden Zustand zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

5. Zahlung und Rechnungslegung

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rückgabe der Mietgegenstände per Rechnung.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

Der Vermieter ist berechtigt, in bestimmten Fällen – insbesondere bei Neukunden, größeren Aufträgen, Sonderanfertigungen oder erhöhtem Ausfallrisiko – eine Vorauszahlung bzw. vollständige Zahlung vor Übergabe der Mietgegenstände zu verlangen.

Eine Kaution wird grundsätzlich nicht erhoben.

6. Stornierung

Bei Stornierung einer bestätigten Buchung können abhängig vom Zeitpunkt der Absage Kosten entstehen.

Der Vermieter ist berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen, reservierte Leistungen oder nicht mehr anderweitig vermietbare Zeiträume in Rechnung zu stellen.

Bei kurzfristigen Stornierungen oder Nichtabholung kann der volle vereinbarte Mietpreis verrechnet werden.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter die Verrechnung zusätzlicher Mietkosten und Aufwendungen vor.

Sollte durch die verspätete Rückgabe eine weitere Vermietung beeinträchtigt werden und dadurch Ersatzbeschaffungen oder zusätzliche Aufwendungen notwendig werden, können dem Mieter Kosten bis zu 100 % des Anschaffungswertes des betroffenen Mietgegenstandes verrechnet werden.

Weitergehende nachweisbare Schäden bleiben vorbehalten.

8. Beschädigung, Verlust und Ersatzpflicht

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder übermäßige Abnutzung, die während der Mietdauer entstehen.

Bei beschädigten Mietgegenständen sind vom Mieter zu ersetzen:

  • notwendige Reparaturkosten oder
  • die Kosten einer Neuanschaffung, wenn eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Dies gilt auch für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder vom Mieter beauftragte Personen verursacht werden.

9. Verbrauchsmaterialien

Nicht verbrauchte Verbrauchsmaterialien können unter folgenden Voraussetzungen zurückgenommen werden:

  • nur haushaltsübliche Mengen,
  • Originalverpackung vorhanden,
  • Verpackung ungeöffnet,
  • Verpackung unbeschädigt.

Geöffnete, beschädigte oder nicht mehr hygienisch bzw. technisch einwandfrei verwendbare Verbrauchsmaterialien sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

10. Lieferung, Transport und Aufbau

Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis zur Bordsteinkante.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass:

  • die Zufahrt möglich ist,
  • ausreichend Platz für die Anlieferung vorhanden ist,
  • der Übergabeort frei zugänglich ist.

Ein Transport innerhalb von Gebäuden, das Einbringen in Räume sowie Auf- und Abbauarbeiten sind nicht Bestandteil der Standardlieferung.

Auf Wunsch können Aufbau- und Abbauleistungen durch das Team von partyverleih24.at durchgeführt werden. Diese werden zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.

11. Reinigung

Die Mietgegenstände sind sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, erhöhtem Reinigungsaufwand oder nicht sachgemäßer Rückgabe werden zusätzliche Reinigungskosten nach Aufwand verrechnet.

12. Prüfung bei Übernahme

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übernahme auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu prüfen.

Erkennbare Mängel sind unverzüglich bekanntzugeben.

Werden keine Beanstandungen gemeldet, gelten die Mietgegenstände als ordnungsgemäß übernommen.

13. Haftung des Mieters

Der Mieter übernimmt während der gesamten Mietdauer die Verantwortung für die Mietgegenstände.

Er haftet insbesondere für:

  • Verlust,
  • Diebstahl,
  • Beschädigung,
  • unsachgemäße Verwendung,
  • Schäden durch Dritte im Einflussbereich des Mieters.

Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu vermeiden.

14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

15. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters nicht oder nicht vollständig erbracht werden, bestehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters.

Bereits erbrachte Leistungen können verrechnet werden.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

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